Schulleitung
Die Schulleitung leitet und verwaltet die Schule, sie hat auch das Hausrecht und kümmert sich u.a. um die Außenvertretung der Schule.
Aus der Fülle der Aufgaben sollen hier nur einige exemplarisch genannt werden:
Die Schulleitung ist verantwortlich für die Aufnahme und die Entlassung der Schülerinnen und Schüler, die Aufstellung der Stunden- und Aufsichtpläne, die Anordnung von Vertretungen, die Pflege der Beziehungen zu Elternhaus, Kirchen, Berufsausbildungsstätten, Einrichtungen der Jugendhilfe und der Öffentlichkeit. Schulentwicklung und Schul- sowie Personalmanagement liegen darüberhinaus im Kompetenzbereich der Schulleitung.